Patientenverfügung 

Vorsorgevollmacht


Vorsorgen für den Ernstfall


Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

 Aufgrund steigender Lebenserwartung wird es stets wichtiger auch für den Fall vorzusorgen, wenn man im Alter oder aufgrund einer schwerwiegender Erkrankung seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln kann.


Durch eine Patientenverfügung kann jede einwilligungsfähige volljährige Person im Vorfeld festlegen, ob und wie sie medizinisch behandelt werden möchte, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage sein sollte eigenständig zu entscheiden. Hier ist es wichtig, möglichst konkrete Formulierungen zu benutzen, um eine unmittelbare Bindungswirkung für den Arzt und andere Beteiligte zu bewirken.


Mit der Vorsorgevollmacht können insbesondere die Bereiche der Vermögenssorge, der Aufenthaltsbestimmung und der Gesundheitsfürsorge (bestenfalls in Kombination mit einer Patientenverfügung) geregelt werden. Als Vorsorgebevollmächtigter kann eine Person des Vertrauens ausgewählt werden. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine ggf. erforderliche gesetzliche Betreuung vermieden werden, bei der das Gericht einen Betreuer auswählt.


Gerne helfe ich Ihnen bei der Errichtung einer Patientenverfügung und/oder Vorsorgevollmacht und beantworte Ihre Fragen zu diesen sensiblen Themen.