Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht

Auch im freien Wettbewerb ist nicht alles erlaubt, was einem Unternehmen vor seinen Konkurrenten Vorteile verschafft. Es sind bestimmte Grenzen einzuhalten, die im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geregelt sind. 


Wettbewerbsrecht ist eine absolute Kernkompetenz meiner Kanzlei. Zur Regelung des Wettbewerbs zwischen Unternehmen und zur schnellen Erlangung von Rechtsschutz mittels Einstweiliger Verfügungen bewährt sich das UWG tagtäglich als überaus effizientes Werkzeug. Beugestrafen von bis zu € 100.000,-- pro Tag lassen keinen Mitbewerber kalt. Aus diesem Grund ist die Beratung über die Zulässigkeit von Werbe- und Vertriebsmaßnahmen von besonderer Bedeutung. Gerne kontrolliere ich Werbemaßnahmen, Geschäftpraktiken oder sonstige möglicherweise unlautere Handlungen von Konkurrenten. Sie entscheiden, ob Sie es vorerst bei einer Abmahnung mit einer Verpflichtungserklärung belassen wollen oder umgehend Klage mit Antrag auf Einstweilige Verfügung erheben wollen.  


Wenn Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie mich an!