Allgemeines Zivilrecht

Das Allgemeine Zivilrecht regelt alle Rechtsangelegenheiten zwischen natürlichen Personen (Privatpersonen) aber auch juristischen Personen (z.B. Unternehmen). Es wird auch als Privatrecht bezeichnet und befasst sich mit den Rechtsverhältnissen der Bürger und Unternehmen. Geläufig ist daher auch die Bezeichnung Bürgerliches Recht (von lat. cives = Bürger).

Zivilrecht ist ein weites Feld im menschlichen Miteinander. Die rechtliche Grundlage bildet das BGB – das Bürgerliche Gesetzbuch. 

 

Umfasst sind hier sämtliche Ansprüche Ihrerseits auf 

  • Schadensersatz
  • Abwicklung von Kauf-, Werk- oder Dienstverträgen
  • Reiserecht und
  • Darlehensverträge.


Meine Aufgabe in diesen Fällen ist die Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder die Abwehr von Ansprüchen, die gegen Sie gestellt werden. Dieses geschieht sowohl außergerichtlich als auch im Mahn- oder direkt im Klageverfahren.