Tierrecht

Das „Tierrecht“, umfasst sämtliche Rechtsstreitigkeiten, welche in Zusammenhang mit Tieren stehen. Es umfasst sämtliche Rechtsgebiete des Zivilrechts, des Verwaltungsrechts und des Strafrechts. 

Viele Rechtsstreitigkeiten im Tierrecht berühren gleichzeitig mehrere Rechtsgebiete: das Zivilrecht (etwa durch Ansprüche anderer Personen gegenüber Tierhaltern, wenn ein Tier eine andere Person geschädigt hat), das Verwaltungsrecht (etwa wenn ein Hund nach einem Biss als gefährlich eingestuft werden soll) und ggf. auch das Strafrecht (wenn das Verhalten eines  Tierhalters oder -führers ein strafrechtliches Verhalten darstellt). 


Zum Beispiel zieht ein Beißvorfall oft mehrere Folgen zivilrechtlicher, verwaltungsrechtlicher und strafrechtlicher Art nach sich: 

Zivilrecht:
Als Beispiel die Abwehr oder Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus   Sicht des Geschädigten oder des Hundehalters. 

Verwaltungsrecht:
Einstufung eines Hundes als gefährlich, Anordnung von Maulkorb, Leinenpflicht oder Haltungsverbot 

Strafrecht:
Etwa bei Körperverletzungen eines Menschen durch einen Hundebiss 


Das Tierrecht umfasst also folgende Rechtsgebiete: 

  • Tiermedizinrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Schadensrecht
  • Vertragsrecht
  • Vereins- u. Verbandsrecht
  • Strafrecht u. Ordnungswidrigkeiten

 

Meine Erfolge in diesem Bereich resultieren aus meinen juristischen Kenntnissen, meinen eigenen Erfahrungen als Halterin von Hunden, Pferd und Katzen und vor allen Dingen aus meiner Liebe zu den Tieren. Seit Beginn meiner juristischen Laufbahn bin ich im Tierschutz engagiert und vertrete und berate Tierschutzorganisationen.