Verfahrensbeistandsschaft


Als Verfahrensbestand wird man durch das Familiengericht in Kindschaftssachen eingesetzt. Als sog. "Anwalt des Kindes" fungiert man als Sprachrohr des Kindes und vertritt dessen Interessen in einem familiengerichtlichen Verfahren. Neben Einfühlungsvermögen und Empathie hilft mir meine Zusatzausbildung als Mediatorin und Zertifizierung als Verfahrensbeistand das Gericht bei seiner Entscheidung zum Wohle des Kindes zu unterstützen.  

Diese Erfahrung hilft mir wiederum auch die Eltern zu vertreten wenn es um Sorge- und  Umgangsrecht geht. Hier können sowohl der andere Elternteil als auch das Jugendamt auf der "Gegenseite" vertreten sein.